Infektionsschutzmaßnahmen ab Juli 2022

Das Bildungsministerium hat die Schulen in der vergangenen Woche über die Infektionsschutzmaßnahmen bis Schuljahrsende informiert. Hier die wichtigsten Informationen.

Insbesondere folgende Infektionsschutzmaßnahmen [...] sind weiterhin anzuwenden:

Absonderungspflicht: Alle Personen, die mittels PCR-Test positiv auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 getestet wurden, müssen sich, sobald sie über das Ergebnis informiert sind, sofort in Absonderung begeben. Für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen besteht keine Verpflichtung zur Absonderung. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler, die Haushaltsangehörige oder enge Kontaktpersonen sind, nehmen am Präsenzunterricht teil.

Die Absonderung von infizierten Personen endet frühestens nach Ablauf von fünf Tagen, sofern in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Absonderung keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegen haben, spätestens jedoch nach Ablauf von zehn Tagen (vgl. Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP)).

Informationspflicht: Kontaktpersonen und Arbeitgeber oder Dienstherr bzw. Schulleitung oder die Leitung der Ferienbetreuung sollten über den Erhalt eines positiven Testergebnisses informiert werden. Bei einem Infektionsfall mit Schulbezug sollten die Eltern/Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler aus der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, unverzüglich anonymisiert darüber informiert werden. [...] Dies gilt analog für Lehrkräfte oder andere Personen, die in der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe tätig sind.

Als vulnerabel zu betrachtende Schülerinnen und Schüler sowie Schülerinnen und Schüler, die mit einer als vulnerabel zu betrachtenden Person im selben Haushalt leben, werden nach Vorlage der entsprechenden gültigen ärztlichen Bescheinigung weiterhin auf Antrag von der Präsenzpflicht im Unterricht befreit [...].

Das freiwillige Tragen von Masken in der Schule ist weiterhin möglich und kann nicht untersagt werden.

Umgang mit Erkältungs- oder Krankheitssymptomen

Regelmäßiges Lüften

Vor allem im Sport– und Musikunterricht  bzw. beim Singen und Musizieren von Blasinstrumenten wird empfohlen, die Möglichkeiten zum Unterrichten im Freien, immer wenn das Wetter es zulässt, zu nutzen bzw. in Innenräumen/in der Halle möglichst Abstände einzuhalten.

   

Ludwigsgymnasium SAARBRÜCKEN
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