Infektionsschutzmaßnahmen in Schulen ab dem 3. April 2022

Am 18. März 2022 wurden bundesweit Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die sich ab dem 3. April 2022 auch auf Schulen auswirken.

Hier die wichtigsten Änderungen:

Ab dem 3. April fällt die Verpflichtung zum Tragen einer Maske grundsätzlich weg. Dies gilt auch für Besucherinnen und Besucher der Schule. Schulinterne Regelungen, die ein Maskentragen vorschreiben, können nicht getroffen werden. Ein freiwilliges Tragen bleibt hingegen erlaubt und wird in unserer Schule auch dringend empfohlen.

 Es bleibt bei den drei Testungen pro Schulwoche. Wenn es in einer Klasse oder Lerngruppe einen positiven Schnelltest gibt, müssen auch weiterhin alle die Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte und Betreuer/-innen auf dem gesamten Schulgelände eine medizinische Maske tragen. Zudem müssen die Schülerinnen und Schüler an acht Schultagen einen Test machen.

Wenn ein Schüler/eine Schülerin geboostert ist, kann er/sie sich von der Testpflicht befreien lassen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die vollständig geimpft sind (wenn die letzte Impfung weniger als drei Monate her ist), und für Schülerinnen und Schüler, die genesen sind (vom 29. bis zum 90. Tag nach dem positiven PCR-Test).

Weiterhin gilt die 3G-Regel für schulfremde Personen (sofern sie sich nicht ohne Kontakt zu schulinternen Personen bzw. nur sehr kurzfristig in der Schule aufhalten), die Verpflichtung zum regelmäßigen Lüften und die Verpflichtung, bei Erkältungs- oder Krankheitssymptomen zuhause zu bleiben.

   

Ludwigsgymnasium SAARBRÜCKEN
Stengelstraße 31
66117 Saarbrücken

   0681 9260 - 50

   0681 9260 - 528

   sekretariat@ludwigsgymnasium.com

Log-In

Anmelden