Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern mit Vorerkrankungen

Schülerinnen und Schüler, bei denen im Fall einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ein schwerer Krankheitsverlauf zu befürchten ist, haben die Möglichkeit, sich von der Anwesenheitspflicht in der Schule befreien zu lassen.

Für die Klassenstufen 12 und 11 beginnt am  4. Mai 2020 bzw. am 11. Mai 2020 der Unterricht in der Schule. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation erfolgt dieser Wiedereinstieg unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Diese sind mit dem Gesundheitsbereich und den Gesundheitsämtern abgestimmt. Es gilt beispielsweise ein strenges Abstandsgebot von grundsätzlich 2 m, die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (einfach Stoffmasken) außerhalb der Klassenräume auf dem gesamten Schulgelände. Selbstverständlich können diese Masken während des Unterrichts freiwillig getragen werden.

Trotzdem haben Schülerinnen und Schüler, bei denen im Fall einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ein schwerer Krankheitsverlauf zu befürchten ist, die Möglichkeit, sich von der Anwesenheitspflicht  in der Schule befreien zu lassen.

Wer dies möchte, muss die Schule darüber informieren und ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen.

Als Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zeigen, gehören insbesondere

-      Herzkreislauferkrankung, wie z.B. Bluthochdruck, koronare Herzerkrankung, Herzinfarkt in der Vorgeschichte

-      Diabetes mellitus (schlecht eingestellt)

-      Chronische Erkrankungen des Atmungssystems, wie z. B. Asthma (schlecht eingestellt), chronische Bronchitis, COPD

-      Chronische Erkrankungen der Leber, wie z.B. Hepatitis oder Zirrhose

-      Erkrankungen der Niere, die z. B. zu eingeschränkter Funktion oder Dialysepflicht führen

-      Krebserkrankungen

Auch das Vorhandensein eines geschwächten oder unterdrückten Immunsystems kann das Risiko erhöhen. Dazu gehören insbesondere

-      Primäre Immundefizienz

-      durch bestimmte Erkrankungen, wie z.B. Multiple Sklerose, rheumatische Erkrankungen

-      durch Einnahme von Medikamenten, die zu einer eingeschränkten Funktion des Immunsystems führen, z. B. Cortison

Auch wenn im Haushalt eines Schülers/einer Schülerin jemand ein entsprechendes Risiko für einen schweren Verlauf einer Corona-Erkrankung hat, kann das Kind vom Präsenzunterricht in der Schule befreit werden. Auch in diesem Fall muss die Notwendigkeit mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden.

Rechts auf dieser Seite finden Sie den saarländischen Muster-Hygieneplan sowie den Hygieneplan unserer Schule.

Der Hygieneplan des Ludwigsgymnasiums gilt zunächst für die Woche ab dem 4. Mai. Dann sind noch nicht sehr viele Schüler/-innen im Haus. Für die nach folgenden Wochen wird es voraussichtlich noch einige Ergänzungen geben.

 

 

Musterhygieneplan

Hygieneplan Ludwigsgymnasium

   

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