Weniger Corona-Tests

Ab dem 25. April wird in den Schulen zwei Mal pro Woche getestet und nicht mehr drei Mal.

Personen die "2G-plus" nachweisen, sind von der Verpflichtung zum Testen befreit.

2G-plus liegt vor beim:

Nachweis von zwei Einzelimpfungen, sofern der Zeitpunkt der letzten Einzelimpfung mindestens 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt

Nachweis einer Einzelimpfung und danach PCR-Nachweis einer Infektion

Nachweis des Genesenenstatus (ab dem 29. Tag und bis zum 90. Tag nach dem Datum des positiven PCR-Tests)

Nachweis von drei Einzelimpfungen

   

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