Hausordnung des Ludwigsgymnasiums

Die Schulkonferenz des Ludwigsgymnasiums, die aus jeweils vier Vertreter/-innen der Schüler-, Eltern- und Lehrerschaft besteht, hat folgende Hausordnung verabschiedet.


Stand: 17.06.2019

 

Vorbemerkung

Unsere Schule will eine Gemeinschaft sein, in der Menschen gerne zusammen leben und lernen. Eine solche Gemeinschaft braucht Regeln, damit sich alle ihre Mitglieder wohl und sicher fühlen können.  Da sich in unserem Hause viele Schülerinnen und Schüler aufhalten, müssen diese Regeln in besonderem Maße beachtet werden. Unser Grundsatz lautet: Jeder muss sich so rücksichtsvoll verhalten, dass weder Menschen noch Dinge Schaden erleiden und Lernen und Lehren in unserer Schule nicht gestört werden. 

 

I. Verhalten vor Unterrichtsbeginn

 

1.        Schülerinnen und Schüler dürfen ab 7.30 Uhr das Schulgebäude betreten und müssen sich ruhig verhalten. Lehrer/-innen sind ab dieser Zeit im Hause, eine besondere Aufsicht ist erst ab 7.45 Uhr vorhanden. Von diesem Zeitpunkt an können Klassenbuch und Schlüssel im Sekretariat abgeholt werden.

 

2.        Vertretung für erkrankte Lehrer/-innen kann am Digitalen Schwarzen Brett (DSB) eingesehen werden. Wenn 10 Minuten nach Beginn des Unterrichts noch keine Lehrkraft in der Klasse ist, informiert der Klassensprecher/die Klassensprecherin  das Sekretariat.

 

II. Verhalten in den Pausen

 

Alle Schüler/-innen verlassen in den großen Pausen die Klassenräume. Diese müssen wegen Diebstahlgefahr von der Lehrkraft abgeschlossen werden.  Alle Schüler/-innen dürfen sich im Erdgeschoss des Gebäudes und in der Cafeteria aufhalten.  Ausgenommen von dieser Regelung ist der gesamte Flurbereich vor den Räumen der Nachmittagsbetreuung (ab R 012). Zum Pausengelände gehört der gesamte Schulhofbereich mit dem angrenzenden Sportplatzgelände.

 

1.        Eine Regenpause wird i.d.R. gesondert angekündigt (Durchsage). Der Sportplatz darf dann nicht betreten werden.

 

2.        Die Sitzgruppe im 1. Obergeschoss vor dem Sekretariat bleibt im Regelfall kranken bzw. in ihrer Mobilität eingeschränkten Mitschülern sowie deren Begleitperson vorbehalten.

 

3.        Schüler/-innen der Klassen 5 bis 9 dürfen das Schulgelände nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen. Für Schüler/-innen der Klasse 10-12 gilt diese Einschränkung nicht mehr.

 

4.        Schüler/-innen, die in den Sporthallen oder Funktionsräumen Unterricht haben, müssen ihre Schultaschen mit in die Pausen nehmen.

 

5.        Nach dem Gong zum Stundenbeginn müssen sich alle Schüler/innen wegen der engen Gänge unbedingt in ihrem Klassenraum aufhalten. Wer fotokopieren, Bücher in der Schülerbücherei ausleihen oder zum Sekretariat will, kann dies in den Pausen tun.

 

III.  Verhalten im Haus und auf dem Gelände

 

1.        Schüler/-innen müssen alle schulischen Einrichtungsgegenstände schonend behandeln. Wer  Eigentum unserer Schule beschädigt oder Klassenräume, Gänge oder Toiletten mutwillig verunreinigt, muss für den Schaden aufkommen und mit drastischen Schulstrafen rechnen.

 

2.        Wenn Lerngruppen in fremden Räumen Unterricht haben, achten sie in besonderem Maße darauf, dass sie diese Räume sowie die Tische und Bänke nicht verschmutzen.

 

3.        Ebenso halten die Schüler/-innen den Schulhof sauber und werfen ihre Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter.

 

4.        Im Sinne eines rücksichtsvollen Umgangs miteinander in angenehmer Atmosphäre ist lautes Schreien und Lärmen (z.B. Poltern mit Stühlen und Bänken in den Klassenräumen) sowie das Rennen in Fluren, Klassenräumen und Treppenhaus ausdrücklich verboten. Rücksicht und Respekt sind auch beim Aufenthalt auf dem Schulhof, während der Unterrichtszeit, im Rahmen des Pausenverkaufs und bei der Essensausgabe im Bistro erforderlich.

 

5.        Die Schülerinnen und Schüler müssen sich in der Schule angemessen kleiden. Andere Mitglieder der Schulgemeinschaft dürfen durch Kleidung nicht beleidigt oder irritiert werden. Sollte die Art der Bekleidung als unangemessen empfunden werden, werden die Schülerinnen und Schüler von Lehrkräften darauf aufmerksam gemacht. Gegebenenfalls werden auch die Eltern informiert.

 

6.        Auf dem gesamten Schulgelände des Ludwigsgymnasiums dürfen Handys und elektronische Speichermedien nur in ausgeschaltetem Zustand mitgeführt werden. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, die die Medien während einer Freistunde im für die Oberstufe vorgesehenen Bereich der Schule nutzen. Bei Zuwiderhandlung werden die Geräte eingezogen und zum Ende der Unterrichtszeit ausgehändigt, wobei die Kenntnisnahme durch die Eltern erfolgen muss.

Bei Kursarbeiten der Oberstufe (ab Klassenstufe 10) sind alle Handys und elektronischen Speichermedien im Zugriffsbereich der Aufsichtsperson zu hinterlegen und können dort nach Abgabe der Arbeit abgeholt werden, wenn unmittelbar anschließend der Raum endgültig verlassen wird. Wird nach Beginn der Kursarbeit ein solches Gerät von einem Schüler mitgeführt, so stellt dies einen Täuschungsversuch dar, der die Bewertung 00 (ungenügend) zur Folge hat.    
In begründeten Fällen dürfen Schüler/-innen nach Rücksprache und mit dem Einverständnis eines Lehrers/einer Lehrerin einen Anruf von ihrem Handy tätigen (z.B. Information der Erziehungsberechtigten über geänderte Schulzeiten, Unfälle, Krankheit etc.).

 

7.        Skateboards und Roller dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Das Fahren mit dem Fahrrad auf dem Schulhof ist während der Pausen nicht gestattet. Mit weichen Bällen kann auf dem Schulhof gespielt werden. Bei Schnee darf wegen der Verletzungsgefahr nicht mit Schneebällen geworfen werden.

 

8.        Schüler/-innen dürfen weder im Haus noch auf dem Schulgelände Alkohol oder sonstige Rauschmittel zu sich nehmen (vgl. ASchO §14). Seit dem 01.08.2005 ist das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände generell untersagt (vgl. SchOG § 20, 5).

 

9.        Schüler/-innen dürfen folgende Räume nur in Begleitung eines Lehrers betreten: Informatik, Biologie, Physik, Chemie, Erdkunde, Musiksaal, Aula, Turnhalle, Zeichensäle, Sprachenraum.

 

 

IV.   Verhalten nach Unterrichtsschluss

 

1.        Nach ihrer letzten Unterrichtsstunde verlassen die Schüler/-innen die Klassenräume. Lehrer und Schüler sorgen dafür, dass die Stühle wegen der besseren Reinigungsmöglichkeit auf den Tischen stehen, schließen die Fenster und schalten das Licht aus. Sie achten darauf, dass ihr Klassenraum nicht mutwillig verschmutzt ist.

 

2.        Die damit beauftragten Schüler/-innen geben Klassenbuch und Schlüssel jeden Tag im Sekretariat ab.

 

3.        Nach dem Schluss des Unterrichts können sich Schüler/-innen im Bereich vor der Aula und in den Sitzgruppen der Flure unter Einhaltung unter III genannten Verhaltensregeln aufhalten. Die Oberstufenschüler/-innen können dies auch in ihren Freistunden tun oder sich in der Cafeteria aufhalten, wobei sie diese in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen müssen.

 

   

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