Auf dem Schulhof entfällt die Maskenpflicht. Außerdem gibt es ab Montag einige Veränderungen im Sport- und Musikunterricht.
Rechts auf dieser Seite finden Sie den aktualisierten Hygieneplan des Ludwigsgymnasiums.
Aus dem aktuellen Rundschreiben des Bildungsministerium:
Mit dem Inkrafttreten der geänderten infektionsschutzrechtlichen Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zum 11. Juni 2021 entfällt daher die Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasenschutzes im Außenbereich (Schulhof und freies Schulgelände). Die Reglung gilt auch im Bereich der Nachmittagsbetreuung.
Ab kommenden Montag, 14. Juni 2021, entfällt diese Verpflichtung auch beim Sportunterricht im Innen- und Außenbereich.
Auch im Musikunterricht finden die Reglungen analog anderer gesellschaftlicher Bereiche Anwendung. Aerosolgenerierende Aktivitäten beim gemeinsamen Musizieren wie Singen und das Spielen von Blasinstrumenten sind grundsätzlich zulässig. Dabei soll vorzugsweise der Außenbereich genutzt werden, im Innenbereich soll auf im Rahmen der räumlichen Gegebenheiten auf Abstand und sehr gute Durchlüftung geachtet werden. Das Ablegen des MNS ist dabei zulässig, wenn es zum Musizieren erforderlich ist. Entsprechendes gilt für den Betrieb von Musikklassen.
Darüber hinaus können auch jahrgangsübergreifende Arbeitsgemeinschaften stattfinden. Im Außenbereich kann auf das Tragen des MNS verzichtet werden. Im Innenbereich gelten die oben ausgeführten Regelungen entsprechend. Im Übrigen gelten die Maßgaben des Musterhygieneplans fort.