1. Handynutzung 

Schüler-Handys bleiben auf dem Schulgelände grundsätzlich ausgeschaltet.

Ausnahmen:

Handynutzung möglich mit ausdrücklicher Zustimmung einer Lehrkraft oder anderer Bediensteter der Schule

Handynutzung möglich an den Tischen vor dem Sekretariat und vor dem Lehrerzimmer (kein Telefonieren)

Ab Klassenstufe 10:  Handynutzung möglich im vorgesehenen Bereich vor der Aula (kein Telefonieren) Bei Zuwiderhandlung werden die Handys eingezogen und nach Ende der Unterrichtszeit ausgehändigt.

Für alle elektronischen Medien gilt: Missbrauch (z. B. Mobbing) wird streng geahndet.  

 

2. Nutzung der Schul-iPads

Die iPads werden ausschließlich zu Unterrichtszwecken/für schulische Angelegenheiten genutzt.

Die Nutzung der iPads vor Unterrichtsbeginn sowie in den großen Pausen ist untersagt.

Im Klassenraum verbleiben die iPads in der Schultasche und werden nur nach Aufforderung der Lehrkraft verwendet.

Ausnahme: Wie bei den Handys ist die Nutzung an den Tischen vor dem Sekretariat und vor dem Lehrerzimmer möglich.

Diese Regeln gelten analog für eigene Geräte (Laptops, Tablets) der Schüler/-innen.

Für alle elektronischen Medien gilt: Missbrauch (z. B. Mobbing) wird streng geahndet.

   

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