Die Schulkonferenz des Ludwigsgymnasiums, die aus jeweils vier Vertreterinnen und Vertretern der Schüler-, Eltern- und Lehrerschaft besteht, hat folgende Hausordnung verabschiedet.
Stand: 05.06.2024
Vorbemerkung
Unsere Schule will eine Gemeinschaft sein, in der Menschen gerne zusammen leben und lernen. Eine solche Gemeinschaft braucht Regeln, damit sich alle ihre Mitglieder wohl und sicher fühlen können. Da sich in unserem Hause viele Schülerinnen und Schüler aufhalten, müssen diese Regeln in besonderem Maße beachtet werden. Unser Grundsatz lautet: Jeder muss sich so rücksichtsvoll verhalten, dass weder Menschen noch Dinge Schaden erleiden und Lernen und Lehren in unserer Schule nicht gestört werden.
I. Verhalten vor Unterrichtsbeginn
Schülerinnen und Schüler dürfen ab 7.30 Uhr das Schulgebäude betreten und müssen sich ruhig verhalten. Lehrer/-innen sind ab dieser Zeit im Hause, eine besondere Aufsicht ist erst ab 7.45 Uhr vorhanden. Von diesem Zeitpunkt an kann das Klassenbuch im Sekretariat abgeholt werden.
Vertretung für erkrankte Lehrer/-innen kann am Digitalen Schwarzen Brett (DSB) eingesehen werden. Wenn zehn Minuten nach Beginn des Unterrichts noch keine Lehrkraft in der Klasse ist, informiert der Klassensprecher/die Klassensprecherin das Sekretariat.
II. Verhalten in den Pausen
Alle Schüler/-innen verlassen in den großen Pausen die Klassenräume. Die Türen müssen geschlossen werden.
Die Schülerinnen und Schüler gehen nach draußen auf das Pausengelände. Zum Pausengelände gehört der gesamte Schulhofbereich mit dem angrenzenden Sportplatzgelände.
Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen sich auch vor dem Schulhaus aufhalten.
Auch wer im Bistro etwas gekauft hat, geht anschließend auf das Pausengelände.
In Regenpausen bleiben die Schüler/-innen in ihren Klassenräumen. Eine Regenpause wird i.d.R. gesondert angekündigt (Durchsage). Der Sportplatz darf dann nicht betreten werden.
Die Sitzgruppe im 1. Obergeschoss vor dem Sekretariat bleibt während der Pausen im Regelfall kranken bzw. in ihrer Mobilität eingeschränkten Mitschülern sowie deren Begleitperson vorbehalten.
Schüler/-innen der Klassen 5 bis 9 dürfen das Schulgelände nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen. Für Schüler/-innen ab Klassenstufe 10 gilt diese Einschränkung nicht mehr.
Schüler/-innen, die in den Sporthallen oder Funktionsräumen Unterricht haben, müssen ihre Schultaschen mit in die Pausen nehmen.
Nach dem Gong zum Stundenbeginn müssen sich alle Schüler/-innen wegen der engen Gänge unbedingt in ihrem Klassenraum aufhalten.
III. Verhalten im Haus und auf dem Gelände
Schüler/-innen müssen alle schulischen Einrichtungsgegenstände schonend behandeln. Wer Eigentum unserer Schule beschädigt oder Klassenräume, Gänge oder Toiletten mutwillig verunreinigt, muss für den Schaden aufkommen.
Wenn Lerngruppen in fremden Räumen Unterricht haben, achten sie in besonderem Maße darauf, dass sie diese Räume sowie die Tische und Bänke nicht verschmutzen.
Ebenso halten die Schüler/-innen den Schulhof sauber und werfen ihre Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter.
Im Sinne eines rücksichtsvollen Umgangs miteinander in angenehmer Atmosphäre ist lautes Schreien und Lärmen (z. B. Poltern mit Stühlen und Bänken in den Klassenräumen) sowie das Rennen in Fluren, Klassenräumen und Treppenhaus ausdrücklich verboten.
Rücksicht und Respekt sind auch beim Aufenthalt auf dem Schulhof, während der Unterrichtszeit, im Rahmen des Pausenverkaufs und bei der Essensausgabe im Bistro erforderlich.
Die Schülerinnen und Schüler müssen sich in der Schule angemessen kleiden. Andere Mitglieder der Schulgemeinschaft dürfen durch Kleidung nicht beleidigt oder irritiert werden. Sollte die Art der Bekleidung als unangemessen empfunden werden, werden die Schülerinnen und Schüler von Lehrkräften darauf aufmerksam gemacht. Gegebenenfalls werden auch die Eltern informiert.
Auf dem gesamten Schulgelände des Ludwigsgymnasiums dürfen Handys und elektronischen Speichermedien grundsätzlich nur in ausgeschaltetem Zustand mitgeführt werden. Die gesonderten Regeln sind zu beachten (s. Punkte V. und VI).
Bei Kursarbeiten der Oberstufe sind alle Handys und elektronischen Speichermedien
im Zugriffsbereich der Aufsichtsperson zu hinterlegen und können dort nach Abgabe der Arbeit abgeholt werden, wenn unmittelbar anschließend der Raum endgültig verlassen wird. Wird nach Beginn der Kursarbeit ein solches Gerät von einem Schüler mitgeführt, so stellt dies einen Täuschungsversuch dar, der die Bewertung 00 (ungenügend) zur Folge hat.
Skateboards und Roller dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
Das Fahren mit dem Fahrrad auf dem Schulhof ist während der Pausen nicht gestattet.
Mit weichen Bällen kann auf dem Schulhof gespielt werden. Bei Schnee darf wegen der Verletzungsgefahr nicht mit Schneebällen geworfen werden.
Schüler/-innen dürfen weder im Haus noch auf dem Schulgelände Alkohol oder sonstige Rauschmittel zu sich nehmen (vgl. ASchO §14). Seit dem 01.08.2005 ist das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände generell untersagt (vgl. SchOG § 20, 5).
Schüler/-innen dürfen folgende Räume nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten: Informatik, Biologie, Physik, Chemie, Erdkunde, Musik, Sport, Aula, Bildende Kunst, Sprachenraum.
IV. Verhalten nach Unterrichtsschluss
Nach ihrer letzten Unterrichtsstunde verlassen die Schüler/-innen die Klassenräume. Lehrkräfte und Schüler/-innen schließen die Fenster und schalten das Licht aus. Sie achten darauf, dass ihr Klassenraum nicht mutwillig verschmutzt ist.
Die damit beauftragten Schüler/-innen geben Klassenbuch jeden Tag im Sekretariat ab.
Nach dem Schluss des Unterrichts können sich Schüler/-innen im Bereich der Sitzgruppen aufhalten.
Die Oberstufenschüler/-innen können dies auch in ihren Freistunden tun oder sich in der Cafeteria aufhalten, wobei sie diese in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen müssen.
V. Handy-Nutzung
Schüler-Handys bleiben auf dem Schulgelände grundsätzlich ausgeschaltet.
Ausnahmen:
Die Handynutzung ist möglich mit ausdrücklicher Zustimmung einer Lehrkraft oder anderer Bediensteter der Schule.
Die Handynutzung ist möglich an den Tischen vor dem Sekretariat und vor dem Lehrerzimmer (kein Telefonieren).
Bei Zuwiderhandlung werden die Handys eingezogen und nach Ende der Unterrichtszeit ausgehändigt.
Für alle elektronischen Medien gilt: Missbrauch (z. B. Mobbing) wird streng geahndet.
VI. Nutzung der Schul-iPads
Die iPads werden ausschließlich zu Unterrichtszwecken/für schulische Angelegenheiten genutzt.
Die Nutzung der iPads vor Unterrichtsbeginn sowie in den großen Pausen ist untersagt.
Im Klassenraum verbleiben die iPads in der Schultasche und werden nur nach Aufforderung der Lehrkraft verwendet.
Ausnahme: Wie bei den Handys ist die Nutzung an den Tischen vor dem Sekretariat und vor dem Lehrerzimmer möglich.
Diese Regeln gelten analog für eigene Geräte (Laptops, Tablets) der Schüler/-innen.
Für alle elektronischen Medien gilt: Missbrauch (z. B. Mobbing) wird streng geahndet.