Personen die "2G-plus" nachweisen, sind von der Verpflichtung zum Testen befreit.
2G-plus liegt vor beim:
Nachweis von zwei Einzelimpfungen, sofern der Zeitpunkt der letzten Einzelimpfung mindestens 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt
Nachweis einer Einzelimpfung und danach PCR-Nachweis einer Infektion
Nachweis des Genesenenstatus (ab dem 29. Tag und bis zum 90. Tag nach dem Datum des positiven PCR-Tests)
Nachweis von drei Einzelimpfungen